- Normen
- Ergebnis der von den interessierten Kreisen im Rahmen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) durchgeführten Vereinheitlichungsbemühungen mit den Zielen Rationalisierung, Qualitätsverbesserung, Erhöhung der Sicherheit. Normen werden auf der Basis des Standes der Wissenschaft und Technik erarbeitet, beschreiben zum Zeitpunkt ihres Erscheinens den Stand der Technik und sollen sich zwanglos als "allgemein anerkannte Regel der Technik" einführen. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben. Bei Veränderungen des Standes der Technik werden Normen ggf. überarbeitet und als Neuausgaben herausgegeben oder zurückgezogen. Der Teil der im Bauwesen wichtigen (insbesondere Bemessungs- und Ausführungs-) Normen, der Fragen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (§ 3 BauO NW) berührt, wird von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer als "Technische Baubestimmungen" eingeführt. Hieraus ergibt sich für diesen Teil Anwendungspflicht. Eingeführte Normen werden zusammen mit dem zugehörigen Einführungserlass amtlich veröffentlicht, und zwar in der Liste der Technischen Baubestimmungen.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.